Ratgeber · Kosten & Wirkung

Benefits statt Gehaltserhöhung: Was Arbeitgeber wirklich sparen (Rechenbeispiel)

11. Juli 2026

„Wir würden gern mehr zahlen, aber es kommt ja eh nichts an." Dieser Satz fällt in fast jedem Erstgespräch – und er ist berechtigt. Hier ist die Rechnung, die dahintersteckt, und die Alternative.

Das Rechenbeispiel: 100 € Gehaltserhöhung

Eine Bruttoerhöhung von 100 € pro Monat löst auf beiden Seiten Abzüge aus. Beim Mitarbeiter gehen Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab – je nach Steuerklasse bleiben typischerweise 50 bis 60 € netto. Sie als Arbeitgeber zahlen zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von rund 20 %: Ihre Gesamtkosten liegen bei etwa 120 €.

Effizienz der Gehaltserhöhung: Von 120 € Arbeitgeber-Aufwand kommen ~50 € an – eine Quote von gut 40 %.

Die Alternative: 50-€-Sachbezug

Der steuerfreie Sachbezug kostet Sie 50 € (plus geringe Kartengebühren) – und beim Mitarbeiter kommen volle 50 € an. Quote: nahezu 100 %. Auf das Jahr gerechnet sind das 600 € netto, wofür als Gehaltserhöhung – je nach Steuerklasse – 1.100 € brutto oder mehr nötig wären.

Für ein 10-Personen-Team

Statt 10 × 100 € Bruttoerhöhung (≈ 14.400 € Jahreskosten inkl. AG-Anteilen, ca. 6.000–7.000 € Netto-Wirkung) erzielen Sie mit 10 × 50 € Sachbezug (≈ 6.000 € Jahreskosten) dieselbe Netto-Wirkung – und sparen rund 8.000 € pro Jahr. Ihr konkretes Ergebnis liefert der Sachbezug-Rechner mit amtlichem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026.

Wann die Gehaltserhöhung trotzdem richtig ist

Benefits ersetzen keine marktgerechte Vergütung. Bei deutlich untertariflichem Gehalt, anstehenden Beförderungen oder wenn Mitarbeiter explizit mehr Grundgehalt erwarten (auch wegen Rentenansprüchen und Kreditwürdigkeit), gehört die Erhöhung aufs Grundgehalt. In der Praxis bewährt sich die Kombination: solide Grundvergütung plus steuerfreie Bausteine für die spürbare Extra-Wertschätzung.

Fazit

Wer Wertschätzung zeigen will, sollte den Euro dort einsetzen, wo er ankommt. Welche Bausteine über den Sachbezug hinaus passen, zeigt der Überblick steuerfreie Benefits für Mitarbeiter – oder Sie besprechen es direkt im kostenlosen Erstgespräch.

Hinweis: Vereinfachtes Beispiel, Stand 2026; exakte Werte hängen von Steuerklasse, Kranken­kassen-Zusatzbeitrag und Bundesland ab.

Benefits einführen – ohne eigenen HR-Aufwand

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